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Teil 3: Onlinezugangsgesetz (OZG) – Welche Vorteile bietet ein Onlineangebot für meine öffentliche Einrichtung?

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Teil 3: Onlinezugangsgesetz (OZG) – Welche Vorteile bietet ein Onlineangebot für meine öffentliche Einrichtung?

Onlinezugangsgesetz (OZG) LogoIn den vergangenen beiden Blogbeiträgen, Teil 1 und Teil 2, unserer dreiteiligen “OZG“-Serie sind wir darauf eingegangen, was die Digitalisierungsgesetze und allen voran das OZG konkret fordern und welche Anforderungen sich daraus für öffentliche Einrichtungen ergeben. Im letzten Teil dieser Serie sehen wir uns die technischen Details eines Onlineangebots an sowie die Chancen, die es öffentlichen Einrichtungen bietet.

ITZBund unterstützt die Digitalisierung

Eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit den Digitalisierungsgesetzen wie dem OZG spielt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund). Dieses entwickelt IT-Komponenten, mit denen Verwaltungsleistungen digital angeboten werden können. Die verschiedenen Komponenten stehen für die Bundesbehörden und öffentlichen Einrichtungen auf der OZG-Plattform bereit – das ermöglicht eine schnelle sowie einheitliche Digitalisierung der Leistungen.

IT-Komponenten auf der OZG-Plattform

Auf der OZG-Plattform sind beispielsweise die E-Akte Bund, die eine einheitliche elektronische Aktenführung in den Bundesbehörden ermöglicht, oder das Formular-Management-System (FMS), das Online-Dienstleistungen und interaktive Formulare der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung stellt, hinterlegt.

In diesem Jahr wurde zudem das Nutzerkonto Bund in das FMS integriert.1 Durch dieses lassen sich Verwaltungsleistungen einfach und sicher digital beantragen. Aber was verbirgt sich eigentlich genau hinter diesem Nutzerkonto? Und welche Vorteile ergeben sich hieraus?

Vorteile – Nutzerkonto Bund

Immer mehr Leistungen online verfügbar

Die Leistungen, die das OZG betrifft, sind in insgesamt 14 Leistungsbereiche (siehe Beitrag OZG Teil 2, Leistungsbereiche) untergliedert. Die Digitalisierung dieser Leistungen schreitet voran und es werden stets neue Leistungen in den einzelnen Verwaltungsportalen der Länder veröffentlicht bzw. darin integriert.

Mehrere Bundesländer haben bereits eigene Portale implementiert und in diesem Zusammenhang auch Nutzerkonten geschaffen, wie etwa das NRW Servicekonto oder die BayernID.

Das Bundesportal – alle Leistungen in einem Portal

Zukünftig werden die einzelnen Portale der Länder im Verwaltungsportal des Bundes, das Bundesportal, zusammengeführt. Somit sind alle Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und Kommunen auf einem Portal abrufbar.

Aktuell befindet sich das Bundesportal im Aufbau. Im Februar 2021 wurde das Portal in einer neuen Version zur Verfügung gestellt. Bis 2022 sollen mit der Verknüpfung aller Nutzerkonten von Bund und Ländern alle OZG-Leistungen über das Nutzerkonto Bund abrufbar sein.

Quelle: Bundesportal | Startseite

Das Nutzerkonto Bund

Das Entscheidende am Nutzerkonto Bund ist, dass es eine sichere Identifizierung und Authentifizierung für Bürger*innen sowie Organisationen zur Abwicklung aller digitalen Verwaltungsleistungen ermöglicht.

Für die Identifikation wird die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises genutzt. Das entspricht den Anforderungen der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS-Verordnung).

Quelle: Nutzerkonto Bund | Startseite

Identifizierung ist abhängig von der Verwaltungsleistung

Um eine Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Nutzer*innen für diese authentifizieren. Die Anforderung an die Authentifizierung ist von der Höhe des Sicherheitsniveaus einer Verwaltungsleistung abhängig.

Möglichkeiten zur Identifizierung sind u.a. die Benutzername-Passwort-Kombination und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels sowie der eID-Karte für Unionsbürger. Für die Verwaltungsleistungen mit niedrigerem Sicherheitsniveau genügt beispielsweise die Benutzername-Passwort-Kombination als Identifizierungsmittel.2

Die elektronische Unterschrift

Auch elektronische Unterschriften zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung von digitalen Dokumenten werden auf dieser Basis zeitnah zur Verfügung stehen bzw. sind zum Teil bereits möglich. Hierzu werden die Funktionen des Personalausweises zur Fernsignatur gemäß eIDAS-Verordnung genutzt.

Spezielle Kartenlesegeräte, die bisher für die elektronische Nutzung des Personalausweises notwendig waren, sind nicht mehr erforderlich. Stattdessen kann die AusweisApp2 des Bundes genutzt werden. Voraussetzung dafür ist ein NFC-fähiges Smartphone.3

Rechtssichere Zustellung von Bescheiden

Ein weiterer technischer Bestandteil des Nutzerkontos Bund ist das Postfach. Behörden können darin mit Zustimmung der Nutzer*innen Dokumente und Informationen bereitstellen. Die Nutzung eines Postfachs ist freiwillig.

Das Postfach ist technisch sehr interessant, da es die rechtssichere Zustellung von Bescheiden zulässt. Genau diese Komponente ist essentiell, um bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen überhaupt den Reifegrad 3 (siehe Beitrag OZG Teil 2, Reifegradmodell) erreichen zu können, der insbesondere auch die digitale Zustellung von Bescheiden umfasst.

Vereinfachte Digitalisierung

Zusammengenommen lässt sich festhalten, dass die Digitalisierungsgesetze und allen voran das OZG eine Menge von öffentlichen Einrichtungen fordern. Jedoch sind hiermit in den vergangenen Jahren einige wesentliche Hürden gefallen, die im Bereich der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen problematisch waren. Dazu gehören die folgenden drei Kernthemen:

1

Universelles Nutzerkonto

Ein Nutzerkonto für alle digitalen Verwaltungsleistungen.
2

Digitale Unterschrift

Die rechtsverbindliche elektronische Unterschrift.
3

Rechtsverbindlicher Bescheid

Die rechtsverbindliche Zustellung von digitalen Bescheiden.

Unser Fazit

Von den aufgezeigten Vorteilen profitieren nicht nur Bund, Länder und Kommunen, sondern auch alle anderen öffentlichen Einrichtungen, wie Kammern, Versorgungswerke oder Banken. In diesen Einrichtungen gibt es eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen, die den Mitgliedern oftmals schon in bestehenden Mitgliederportalen angeboten werden.

Durch die neuen technischen Möglichkeiten können diese Portale nun noch nutzerfreundlicher gestaltet werden. Gleichzeitig lassen sich nahezu alle Verwaltungsverfahren komplett digital abwickeln – das ermöglicht einen agilen und schnellen Austausch mit den Mitgliedern.

Und, erreichen Sie Ihre Mitglieder schon online?

RDS CONSULTING unterstützt Sie dabei, dem OZG nachzukommen und Ihre Verwaltungsleistungen zu digitalisieren! Wir beraten Sie gern.

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Autor

Jochen Hahnen ist Head of IT-Solutions bei der RDS CONSULTING.

Gemeinsam mit seinem Team hat er einen Portal-Framework entwickelt, der es ermöglicht, Portal-Projekte innerhalb kurzer Zeit und zu einem attraktiven Preis zu realisieren. Die Kombination aus Standard- und Individual-Funktionen ermöglicht dabei maßgeschneiderte Lösungen.

Das Team IT-Solutions berät unsere Kunden mit umfangreichen Projekterfahrung in der Konzeption und Realisierung von Kunden- und Mitarbeiterportalen.

Quellen

1Beitrag auf itzbund.de „Verwaltung: digital und medienbruchfrei – ITZBund unterstützt E-Government“, https://www.itzbund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2021-02-04_OZG-Plattform.html (Stand 27.07.2021)

2Artikel auf onlinezugangsgesetz.de „Nutzerkonten Bund“, https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/umsetzung/ozg-infrastruktur/nutzerkonten/nutzerkonten-neu.html (Stand 27.07.2021)

3Beitrag auf ausweisapp.bund.de „AusweisApp2“, https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/ (Stand 27.07.2021)